Allendorfer Frettchen
  Frettchen in der Mietswohnung
 

Oftmals wird die Frage gestellt, wie es denn nun rechtlich mit Haltung von Frettchen in Mietswohnungen aussieht. Leider gibt es dazu keine eindeutigen Rechtsgundlagen. Das Amtsgericht Augsburg (Aktenzeichen : AZ: 6C5758/94) hat bereits 1995 entschieden, dass Frettchen als "Kleintiere im Sinne des Mietrechts" gelten und damit grundsätzlich nicht verboten werden dürfen.

           
   

Aber dies ist nur eines von einigen, teilweise anderweitig ausgefallenen Urteilen. Leider fallen in Deutschland Frettchen nicht automatisch unter die Definition "Kleintiere", sondern werden von vielen Gerichten als "Exoten" eingestuft. Es gibt also auch Urteile, die sich gegen eine generell erlaubte Frettchenhaltung aussprechen. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich unbedingt VOR der Anschaffung von Frettchen bei seinem Vermieter eine schriftliche Haltungsgenehmigung einholen!!






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